Onlineverkauf
Sie verkaufen auf einer Onlineplattform Ihr gebrauchtes Handy und versenden dieses sofort nach Erhalt des vereinbarten Betrages. Das Konto des vermeintlichen Käufers wurde allerdings von einem Betrüger geknackt und der vermeintliche Käufer fordert sein Geld zurück. Die VGH erstattet die Forderung des vermeintlichen Käufers, wenn beim Verkauf rechtswidrig fremde Daten genutzt wurden.
Ungewollte Übermittlung von Schadprogrammen
Trotz aktueller Antivirensoftware wurde Ihr Rechner mit einem Schadprogramm infiziert. Dieses greift auf Ihr Betriebssystem zu. Sie versenden E-Mails, wodurch das Schadprogramm übermittelt wird und die Betriebssysteme der Empfänger und Empfängerinnen beschädigt. Wenn Sie von dem Empfänger oder der Empfängerin der E-Mail auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, prüft die VGH die Haftpflichtfrage. Berechtigte Schadensersatzansprüche wird die VGH befriedigen, unberechtigte Schadensersatzansprüche weist die VGH zu Ihrem Schutz ab.
Cyber-Mobbing
Ihr minderjähriges Kind diskriminiert ohne Ihr Wissen wochenlang einen Mitschüler in den sozialen Medien. Der Mitschüler erkrankt aus diesem Grund an einer Depression. Seine Eltern machen Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend (Verletzung der Aufsichtspflicht). Die Haftpflichtfrage wird von der VGH geprüft. Berechtigte Schadensersatzansprüche wird die VGH befriedigen, unberechtigte Schadensersatzansprüche weist die VGH zu Ihrem Schutz ab.
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen nach Cyber-Mobbing
Ihre 15-jährige Tochter hat für ihr Facebook-Profil ein urheberrechtlich geschütztes Foto verwendet. Der Rechtsinhaber verlangt daraufhin die Löschung und Schadenersatz. Die VGH übernimmt die Anwaltskosten für eine erste Beratung aufgrund eines Urheberrechtsverstoßes sowie für die Verteidigung in einem Strafverfahren. Außerdem befriedigt die VGH berechtigte Schadenersatzansprüche, soweit die Urheberrechtsverletzung nicht vorsätzlich erfolgt ist.
Anmietung oder Buchung von Ferienhäusern/-wohnungen oder Hotelzimmern über Online-Portale
Für Ihren nächsten Familienurlaub haben Sie ein Ferienhaus über ein Online-Portal gemietet und den dafür anfallenden Mietpreis im Voraus überwiesen. Kurz vor Reiseantritt wollen Sie sich erneut über das Ferienhaus informieren, können aber das dazugehörige Online-Portal im Internet nicht mehr aufrufen. Nach einiger Recherche finden Sie heraus, dass Sie auf einen Betrüger oder eine Betrügerin hereingefallen sind und das Ferienhaus gar nicht existiert. Die VGH erstattet Ihnen den Verlust des Mietpreises, den Sie für das vermeintliche Ferienhaus im Voraus bezahlt haben.